Für die Heinrich-Böll-Stiftung erstellt von Dr.Birgit Laubach, Prof.Dr.Ulrich K.Preuß, Joscha Schmierer, Prof.Dr. Peter-Tobias Stoll
Die Entwicklungen hin zu einer globalisierten Welt nach 1989/91 haben gezeigt, dass klassische Konzepte zwischenstaatlicher Bedrohungen, ja traditionelle Definitionen der Staatenwelt an sich, nicht mehr greifen. Nicht nur die Existenz bzw. Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der terroristische Islamismus in Verbindung mit Staatszerfall und verbrecherischen bzw. diktatorischen Regimen sondern auch der Klimawandel und Pandemien stellen neue politische Herausforderungen an eine widersprüchlich strukturierte Welt und deren Rechtsordnung. Die Internationalisierung der Probleme unserer Zeit, stellen neue Ansprüche an die politischen Lösungsansätze und diese veränderten Bedingungen haben letztlich auch zur Konsequenz, dass die Rolle der Vereinten Nationen für die Wahrung der internationalen Sicherheit überdacht werden muss. Die Ordnungsbedingungen der Wirksamkeit des Rechts der Vereinten Nationen und insbesondere die Rolle der Großmächte für diese Völkerrechtsordnung müssen hierfür restrukturiert werden.
Vier unterschiedliche Entwicklungsmodelle sind in diesem Zusammenhang vorstellbar: das internationale Rechtsmodell als Rechtsgemeinschaft gleichberechtigter Staaten; das Modell der hegemonialen Garantenstellung eines Staates, der für die Sicherheit der internationalen Gemeinschaft verantwortlich ist; eine imperiale Rechtsordnung eine einzelnen Hegmons sowie letztlich das kooperative pluralistische Zusammenwirken aller Staaten und der Mitglieder der Sicherheitsrats im besonderen.
Um eine Effizienz des Völkerrechts im 21.Jahrhundert herstellen zu können, gilt es also, die Probleme jedes einzelnen Modells gegeneinander abzuwägen und dieses Memorandum gibt diesbezüglich eine Reihe von Empfehlungen.
Memorandum in deutscher Sprache (PDF, 48 Seiten, 281 kB)
Memorandum in russischer Sprache (PDF, 180 Seiten, 644 kB)


